Reduzierung der Lärmbelastung 

Lärm gehört zu den häufigsten Quellen von Beschwerden im Zusammenhang mit Veranstaltungen. Er kann nicht nur das Wohlbefinden der Teilnehmenden, sondern auch das Verhältnis zur Nachbarschaft beeinträchtigen und Tiere unnötig in Stress versetzen. Eine gute Planung sowie die Beachtung der gesetzlichen Vorgaben tragen wesentlich dazu bei, Konflikte zu vermeiden und die Akzeptanz der Veranstaltung zu fördern. 

Vor der Veranstaltung

  • Die geltenden Vorschriften der V-NISSG einhalten: 
    • Für Veranstaltungen mit elektroakustisch verstärktem Schall und einem mittleren Pegel > 93 dB(A) besteht Meldepflicht bei der zuständigen kantonalen Stelle
    • Grenzwerte gemäss V-NISSG: LAeq,1h je nach Kategorie 93/96/100 dB(A); LAF,max 125 dB(A) nie überschreiten. 
  • Den Auf- und Abbau ausschliesslich zwischen 7:00 und 22:00 Uhr einplanen 
  • Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sicherstellen, dass Türen und Fenster in lauten Phasen geschlossen bleiben
  • Bei Freiluftveranstaltungen die Bühne und Lautsprecher so ausrichten, dass der Schall nicht in Richtung von Wohnhäusern strahlt. 
  • Technisch hochwertige und lärmoptimierte Anlagen verwenden (gerichtete Lautsprecher, Schallbegrenzungssysteme etc.). 
  • Ruhezonen auf dem Veranstaltungsgelände schaffen, um Besucher:innen zeitweise aus lärmintensiven Bereichen herauszunehmen. 
  • Kostenlose Gehörschutzstöpsel bereitstellen, insbesondere wenn der Schallpegel über 93 dB(A) liegt. 
  • Die Nachbarschaft rechtzeitig informieren und den Dialog suchen – eine angekündigte Lärmbelastung wird deutlich besser akzeptiert als eine unerwartete. 
  • Wenn möglich, Anwohnende zur Veranstaltung einladen oder Gutscheine als kleine Geste des Respekts anbieten. 

Während der Veranstaltung

  • Den Geräuschpegel regelmässig messen und dokumentieren. 
  • Kostenlosen Gehörschutz für Publikum und Personal sichtbar zugänglich machen. 
  • Bei Beschwerden sofort reagieren und, wenn möglich, kurzfristige Anpassungen vornehmen (z. B. Lautstärkeanpassung, Bühnenausrichtung, Kommunikation mit Sicherheitsteam). 

Nach der Veranstaltung

  • Den Abbau und das Aufräumen am Folgetag (nicht in der Nacht nach Veranstaltungsende) durchführen, um die Nachtruhe der Anwohnenden zu respektieren. 
  • Feedback der Nachbarschaft oder der Gemeinde einholen, um mögliche Verbesserungsmassnahmen für künftige Ausgaben zu identifizieren.