Veranstaltungen im Freien können eine Belastung für die Umwelt darstellen, insbesondere für Grundwasser und Oberflächengewässer. Da das Risiko einer Wasserverschmutzung – vor allem durch temporäre Installationen (z. B. Toiletten, Küchen, Parkplätze) – erheblich sein kann, ist eine sorgfältige Standortwahl und Planung entscheidend, um negative Auswirkungen zu vermeiden.
Vor der Veranstaltung
- Überprüfen, ob sich der Veranstaltungsort in einer Grundwasserschutzzone (S-Zone) befindet:
- In den Zonen S1 und S2 sind Veranstaltungen verboten.
- In der Zone S3 sowie in Grundwasserschutzarealen ist eine kantonale Bewilligung erforderlich.
- Die Abgrenzung der Schutzzonen ist im kantonalen Geoportal einsehbar.
- In Zusammenarbeit mit den Gemeindebehörden festlegen, wie das Abwasser aus Küchen und Toiletten gesammelt und gereinigt wird (über bestehende Leitungen oder via Tankwagen zur nächsten ARA).
- Mit den Behörden abstimmen, wie Regenwasser abgeleitet und Oberflächenabfluss kontrolliert werden sollen.
- Das Risiko einer Wasserverschmutzung bewerten und bei Bedarf gemeinsam mit der Dienststelle für Umwelt einen Aktionsplan erstellen.
- Bei Veranstaltungen in der Nähe von Fliess- oder stehenden Gewässern die in der Gewässerschutzverordnung (GSchV, Kapitel 7) festgelegten Mindestabstände zwischen Infrastruktur und Wasserläufen einhalten.
- Die Infrastruktur auf festen, wasserdichten Flächen errichten; bei schlechtem Wetter Bodenschutzmaterial (z. B. Stroh, Holzspäne, Bretter) verwenden.
- Gefährliche oder umweltschädliche Stoffe korrekt handhaben und entsorgen:
- Frittieröl auffangen und abführen (Sonderabfall)
- Chemikalien oder Reinigungsmittel niemals in Abwasser oder Boden leiten
- Sicherheitsvorschriften strikt befolgen
- Alle Partner:innen, Lieferant:innen und Subunternehmer:innen über die geltenden Umweltauflagen und Schutzmassnahmen informieren.
Während der Veranstaltung
- Die Einhaltung der beschlossenen Massnahmen regelmässig überprüfen.
- Bei Zwischenfällen (Lecks, Verschmutzungen) sofort reagieren und die zuständigen Behörden informieren.
Nach der Veranstaltung
- Eine Bilanz der umgesetzten Schutzmassnahmen erstellen (z. B. Funktionsweise der Abwasserentsorgung, Zustand des Geländes, eventuelle Vorfälle).
- Verbesserungspotenziale dokumentieren für zukünftige Veranstaltungen.
