Allgemeine Zugänglichkeit bedeutet, dass alle Menschen – mit oder ohne Beeinträchtigung – gleichberechtigt und selbstständig an einer Veranstaltung teilnehmen können. Sie ist ein zentraler Bestandteil eines fairen und inklusiven Ansatzes und umfasst nicht nur bauliche Massnahmen, sondern auch Kommunikationsstrategien, Beschilderung und organisatorische Vorkehrungen.
Von Massnahmen zur allgemeinen Zugänglichkeit profitieren insbesondere Menschen mit Seh-, Hör-, Mobilitäts- oder kognitiven Beeinträchtigungen, aber auch fremdsprachige Personen, Seniorinnen und Senioren, Eltern mit Kleinkindern sowie Kinder selbst.
Vor der Veranstaltung
Begleitmassnahmen:
- Lokale Vereine als Informationsvermittler oder beratende Partner einbeziehen.
- Freiwillige und Zielgruppen über die Massnahmen zur Begleitung von Menschen mit Beeinträchtigungen informieren.
- Die Einbindung von Menschen mit Beeinträchtigungen unter den Freiwilligen fördern.
- Begleitpersonen einen ermässigten oder kostenlosen Eintritt gewähren.
- Spezielle Plätze für Menschen mit eingeschränkter Mobilität und ihre Begleitpersonen vorsehen (z. B. vor der Bühne, in Umkleiden oder Ruheräumen).
Fortbewegung und Zugang:
- Den Geländeplan mit klaren Piktogrammen ergänzen, die barrierefreie Bereiche und Services kennzeichnen.
- Barrierefreie Zugänge zu Haupteingängen und Empfangsbereichen sicherstellen; falls nötig, alternative, deutlich beschilderte Eingänge vorsehen.
- Theken, Kassen, Ausstellungs- oder Essbereiche anpassen:
- auf Sitzhöhe zugänglich
- Tische mit Freiraum für Rollstühle
- Induktionsanlage für hörbeeinträchtigte Personen
- Wege barrierefrei gestalten, um maximale Selbstständigkeit zu ermöglichen:
- harte, ebene, rutschfeste und spaltfreie Oberflächen
- Stufen, Schwellen oder Podeste vermeiden oder kennzeichnen
- Türen leicht zugänglich gestalten (automatisch, offen oder mit Hilfspersonen)
- regelmässige Sitzgelegenheiten anbieten
- bei mehrstöckigen Anlagen: Rampen oder Aufzüge vorsehen oder alternative Informationen bereitstellen
- Visuelle Orientierungshilfen und kontrastreiche Abgrenzungen anbringen; für sehbehinderte Personen ggf. taktile Leitstreifen installieren.
- Barrierefreie Rettungswege sicherstellen; optische und akustische Alarmsysteme vorsehen.
Kommunikation, Beschilderung und Information:
- Alle Informationsmittel (online und gedruckt) barrierearm gestalten:
- hoher Farbkontrast (mind. 70 %)
- klare, serifenlose Schrift (z. B. Arial)
- ausreichender Zeilenabstand und linksbündiger Text
- einfache Struktur und verständliche Sprache
- Bilder mit erklärender Legende versehen
- Präzise Informationen bereitstellen: barrierefreie Anreise, Kontaktperson, Öffnungszeiten, Notfallnummern, spezielle Wege oder Zugänge.
- Online-Programme im editierbaren Format (z. B. Word) anbieten, damit sie mit Screenreadern gelesen werden können.
- Barrierefreie Infrastrukturen (Toiletten, Parkplätze, Eingänge, Rampen, Aufzüge usw.) deutlich kennzeichnen.
- Bei Voranmeldungen die Möglichkeit bieten, besondere Bedürfnisse im Bereich Zugänglichkeit anzugeben.
Besondere Einrichtungen:
- Auf ausreichende Beleuchtung achten, um Stolperstellen und Hindernisse zu vermeiden.
- In jedem Sanitärbereich mindestens eine barrierefreie Toilette bereitstellen (Mindestgrösse 1,65 × 1,80 m), mit taktiler Beschriftung und ausreichender Privatsphäre.
An- und Abreise:
- Spezielle Parkplätze so nah wie möglich am Haupteingang einplanen und gut sichtbar kennzeichnen.
- Barrierefreie Transportlösungen anbieten (z. B. Shuttle-Service, Behindertentaxi, Fahrdienste).
Während der Veranstaltung
- Eine Kontaktperson für Fragen der Zugänglichkeit ernennen und deren Kontaktdaten sichtbar kommunizieren.
- Sicherstellen, dass die vorgesehenen Plätze ausschliesslich von den berechtigten Personen genutzt werden.
Nach der Veranstaltung
- Eine Bilanz der umgesetzten Massnahmen erstellen und mögliche Verbesserungen dokumentieren, um künftige Veranstaltungen weiter zu optimieren.
