Massnahmen im Zusammenhang mit Tabakkonsum dienen einerseits der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und andererseits der Förderung der Gesundheit und Prävention.
Rauchen schadet nicht nur den Rauchenden selbst, sondern auch Personen, die dem Rauch ausgesetzt sind (Passivrauchende).
Rauchfreie Bereiche tragen zu einer gesünderen und angenehmeren Atmosphäre für alle Teilnehmenden bei.
Vor der Veranstaltung
- Die gesetzlichen Vorschriften konsultieren und mit einplanen:
- Rauchverbot in öffentlichen Räumen
- Verkaufsverbot von Tabakwaren an Minderjährige
- Verbot von Tabakwerbung
- Rauchverbotsschilder gut sichtbar und eindeutig anbringen.
- Zusätzliche rauchfreie Zonen im Freien definieren – z. B. Essbereiche, überdachte Bühnen, Terrassen oder Warteschlangen.
- Prüfen, ob der Verkauf von Tabakwaren auf dem gesamten Veranstaltungsgelände untersagt werden kann.
- Mit Präventionsorganisationen oder Gesundheitsvereinen (z. B. Lungenliga, lokale Gesundheitsförderung) zusammenarbeiten, um Sensibilisierungsmassnahmen umzusetzen.
Während der Veranstaltung
- Die Einhaltung der rauchfreien Bereiche sicherstellen – durch sichtbare Beschilderung und freundliche Hinweise des Personals.
- Das Publikum aktiv sensibilisieren für die gesundheitlichen Vorteile einer rauchfreien Umgebung.
