Ein barrierefreier Zugang ermöglicht allen Menschen, gleichberechtigt an der Veranstaltung teilzunehmen – insbesondere Personen mit eingeschränkter Mobilität, aber auch Eltern mit Kinderwagen, ältere Menschen oder Personen mit temporären Verletzungen.
Barrierefreiheit bedeutet nicht nur bauliche Anpassungen: Auch mit durchdachten Wegführungen, geeigneten Beschilderungen und organisatorischen Massnahmen können Hindernisse reduziert und die Teilhabe erleichtert werden.
Vor der Veranstaltung
Planung und Konzept:
- Sich an den bestehenden Leitfäden und Normen zur Barrierefreiheit orientieren (z. B. Empfehlungen von Pro Infirmis oder Fachorganisationen).
- Das Konzept einer spezialisierten Organisation vorlegen, um die Barrierefreiheit prüfen zu lassen.
Zugang und Infrastruktur:
- Spezielle Zuschauerplätze für Personen mit eingeschränkter Mobilität vorsehen.
- Einen ermässigten oder kostenlosen Eintritt für Begleitpersonen anbieten.
- Barrierefreie Parkplätze möglichst nahe beim Haupteingang einplanen und gut sichtbar kennzeichnen.
- Auf die technischen Anforderungen achten:
- Schräg- oder rechtwinkliges Parken mit einer Mindestbreite von 3,50 m, Längsparken mit einer Mindestlänge von 8,00 m.
- Maximale Steigung 2 %.
- Mindestanzahl an Behindertenparkplätzen:
- 1 Platz je 50 reguläre Plätze (bis 200)
- 5 Plätze (201–300)
- 6 Plätze (301–500)
- ab 501: 1 zusätzlicher Platz je 250 weitere reguläre Plätze
Bauliche Massnahmen:
- Stufen und Schwellen vermeiden oder Rampen, Hebebühnen oder Treppenlifte installieren (Steigung und Platzbedarf beachten).
- Durchgänge mit einer Mindestbreite von 1,00 m vorsehen (bei Längen zwischen 0,6 m und 2 m).
- Treppen mit Handläufen versehen – möglichst beidseitig –, auf einer Höhe von 85–90 cm, überstehend um mindestens 30 cm.
- Stufen optisch kontrastreich markieren und taktile Leitelemente installieren.
- Hindernisse deutlich markieren oder mit Schutzbarrieren absichern.
- Rutschfeste, feste und lückenlose Bodenbeläge verwenden.
- Kassenbereiche mit einem niedrigeren, zugänglichen Teil (max. Höhe 0,90 m, min. Breite 1,00 m) ausstatten.
- Essbereiche mit freien Tischen, beweglichen Stühlen und Theken mit niedrigen Abschnitten einrichten.
- Mindestens eine barrierefreie Toilette pro Sanitäranlage einrichten (Mindestfläche 1,65 × 1,80 m) und mit taktiler Beschriftung auf Augenhöhe versehen.
- Falls keine barrierefreie Toilette vorhanden ist: Möglichkeit prüfen, eine mobile Lösung zu mieten (z. B. TOI Cap Cerebral).
Information und Kommunikation:
- Informationen (Beschreibungen, Preislisten etc.) in grosser, gut lesbarer Schrift und kontrastreichen Farben (z. B. Schwarz auf Weiss) darstellen.
- Alle barrierefreien Einrichtungen (Toiletten, Parkplätze, Eingänge, Kassen, Rampen, Aufzüge) klar und einheitlich kennzeichnen.
- Den Geländeplan mit Piktogrammen ergänzen.
- Angaben zur Barrierefreiheit auf allen Kommunikationskanälen (Plakate, Programme, Website usw.) hervorheben.
- Freiwillige und betroffene Personen über die vorhandenen Massnahmen informieren.
Während der Veranstaltung
- Freiwillige bereitstellen, die Personen mit Mobilitätseinschränkungen aktiv unterstützen (z. B. beim Zugang, bei Wegen oder bei Sitzplatzsuche).
- Darauf achten, dass reservierte Plätze tatsächlich den Zielgruppen vorbehalten bleiben.
Nach der Veranstaltung
- Erfahrungen und Rückmeldungen von betroffenen Personen und Helfenden einholen.
- Eine Bilanz der umgesetzten Massnahmen ziehen und Verbesserungspotenziale für künftige Veranstaltungen festhalten.
