Erleichterung des Zugangs für Menschen mit eingeschränkter Mobilität 

Ein barrierefreier Zugang ermöglicht allen Menschen, gleichberechtigt an der Veranstaltung teilzunehmen – insbesondere Personen mit eingeschränkter Mobilität, aber auch Eltern mit Kinderwagen, ältere Menschen oder Personen mit temporären Verletzungen. 
 
Barrierefreiheit bedeutet nicht nur bauliche Anpassungen: Auch mit durchdachten Wegführungen, geeigneten Beschilderungen und organisatorischen Massnahmen können Hindernisse reduziert und die Teilhabe erleichtert werden. 

Vor der Veranstaltung

Planung und Konzept: 

  • Sich an den bestehenden Leitfäden und Normen zur Barrierefreiheit orientieren (z. B. Empfehlungen von Pro Infirmis oder Fachorganisationen). 
  • Das Konzept einer spezialisierten Organisation vorlegen, um die Barrierefreiheit prüfen zu lassen. 

Zugang und Infrastruktur: 

  • Spezielle Zuschauerplätze für Personen mit eingeschränkter Mobilität vorsehen. 
  • Einen ermässigten oder kostenlosen Eintritt für Begleitpersonen anbieten. 
  • Barrierefreie Parkplätze möglichst nahe beim Haupteingang einplanen und gut sichtbar kennzeichnen. 
  • Auf die technischen Anforderungen achten: 
    • Schräg- oder rechtwinkliges Parken mit einer Mindestbreite von 3,50 m, Längsparken mit einer Mindestlänge von 8,00 m. 
    • Maximale Steigung 2 %. 
    • Mindestanzahl an Behindertenparkplätzen: 
      • 1 Platz je 50 reguläre Plätze (bis 200) 
      • 5 Plätze (201–300) 
      • 6 Plätze (301–500) 
      • ab 501: 1 zusätzlicher Platz je 250 weitere reguläre Plätze 

Bauliche Massnahmen: 

  • Stufen und Schwellen vermeiden oder Rampen, Hebebühnen oder Treppenlifte installieren (Steigung und Platzbedarf beachten). 
  • Durchgänge mit einer Mindestbreite von 1,00 m vorsehen (bei Längen zwischen 0,6 m und 2 m). 
  • Treppen mit Handläufen versehen – möglichst beidseitig –, auf einer Höhe von 85–90 cm, überstehend um mindestens 30 cm. 
  • Stufen optisch kontrastreich markieren und taktile Leitelemente installieren. 
  • Hindernisse deutlich markieren oder mit Schutzbarrieren absichern. 
  • Rutschfeste, feste und lückenlose Bodenbeläge verwenden. 
  • Kassenbereiche mit einem niedrigeren, zugänglichen Teil (max. Höhe 0,90 m, min. Breite 1,00 m) ausstatten. 
  • Essbereiche mit freien Tischen, beweglichen Stühlen und Theken mit niedrigen Abschnitten einrichten. 
  • Mindestens eine barrierefreie Toilette pro Sanitäranlage einrichten (Mindestfläche 1,65 × 1,80 m) und mit taktiler Beschriftung auf Augenhöhe versehen. 
  • Falls keine barrierefreie Toilette vorhanden ist: Möglichkeit prüfen, eine mobile Lösung zu mieten (z. B. TOI Cap Cerebral). 

Information und Kommunikation: 

  • Informationen (Beschreibungen, Preislisten etc.) in grosser, gut lesbarer Schrift und kontrastreichen Farben (z. B. Schwarz auf Weiss) darstellen. 
  • Alle barrierefreien Einrichtungen (Toiletten, Parkplätze, Eingänge, Kassen, Rampen, Aufzüge) klar und einheitlich kennzeichnen. 
  • Den Geländeplan mit Piktogrammen ergänzen. 
  • Angaben zur Barrierefreiheit auf allen Kommunikationskanälen (Plakate, Programme, Website usw.) hervorheben. 
  • Freiwillige und betroffene Personen über die vorhandenen Massnahmen informieren. 

Während der Veranstaltung

  • Freiwillige bereitstellen, die Personen mit Mobilitätseinschränkungen aktiv unterstützen (z. B. beim Zugang, bei Wegen oder bei Sitzplatzsuche). 
  • Darauf achten, dass reservierte Plätze tatsächlich den Zielgruppen vorbehalten bleiben. 

Nach der Veranstaltung

  • Erfahrungen und Rückmeldungen von betroffenen Personen und Helfenden einholen. 
  • Eine Bilanz der umgesetzten Massnahmen ziehen und Verbesserungspotenziale für künftige Veranstaltungen festhalten.