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Gewässerschutz

Veranstaltungen im Freien können eine Belastung für die Umwelt darstellen, insbesondere für Grundwasser und Oberflächengewässer. Da das Risiko einer Wasserverschmutzung – vor allem durch temporäre Installationen (z. B. Toiletten, Küchen, Parkplätze) – erheblich sein kann, ist eine sorgfältige Standortwahl und Planung entscheidend, um negative Auswirkungen zu vermeiden. 

Vor der Veranstaltung

  • Überprüfen, ob sich der Veranstaltungsort in einer Grundwasserschutzzone (S-Zone) befindet: 
    • In den Zonen S1 und S2 sind Veranstaltungen verboten. 
    • In der Zone S3 sowie in Grundwasserschutzarealen ist eine kantonale Bewilligung erforderlich. 
    • Die Abgrenzung der Schutzzonen ist im kantonalen Geoportal einsehbar. 
  • In Zusammenarbeit mit den Gemeindebehörden festlegen, wie das Abwasser aus Küchen und Toiletten gesammelt und gereinigt wird (über bestehende Leitungen oder via Tankwagen zur nächsten ARA). 
  • Mit den Behörden abstimmen, wie Regenwasser abgeleitet und Oberflächenabfluss kontrolliert werden sollen. 
  • Das Risiko einer Wasserverschmutzung bewerten und bei Bedarf gemeinsam mit der Dienststelle für Umwelt einen Aktionsplan erstellen. 
  • Bei Veranstaltungen in der Nähe von Fliess- oder stehenden Gewässern die in der Gewässerschutzverordnung (GSchV, Kapitel 7) festgelegten Mindestabstände zwischen Infrastruktur und Wasserläufen einhalten. 
  • Die Infrastruktur auf festen, wasserdichten Flächen errichten; bei schlechtem Wetter Bodenschutzmaterial (z. B. Stroh, Holzspäne, Bretter) verwenden. 
  • Gefährliche oder umweltschädliche Stoffe korrekt handhaben und entsorgen: 
    • Frittieröl auffangen und abführen (Sonderabfall) 
    • Chemikalien oder Reinigungsmittel niemals in Abwasser oder Boden leiten 
    • Sicherheitsvorschriften strikt befolgen 
  • Alle Partner:innen, Lieferant:innen und Subunternehmer:innen über die geltenden Umweltauflagen und Schutzmassnahmen informieren. 

Während der Veranstaltung

  • Die Einhaltung der beschlossenen Massnahmen regelmässig überprüfen. 
  • Bei Zwischenfällen (Lecks, Verschmutzungen) sofort reagieren und die zuständigen Behörden informieren. 

Nach der Veranstaltung

  • Eine Bilanz der umgesetzten Schutzmassnahmen erstellen (z. B. Funktionsweise der Abwasserentsorgung, Zustand des Geländes, eventuelle Vorfälle). 
  • Verbesserungspotenziale dokumentieren für zukünftige Veranstaltungen.