Die Mobilitätsmassnahmen einer Veranstaltung hängen vom Umfang und der Art der verursachten Verkehrsströme ab. Da Veranstaltungen Personen- unSexismus bezeichnet eine Reihe von Ideen, Überzeugungen, Haltungen oder Verhaltensweisen, die auf Geschlechterstereotypen beruhen und eine Hierarchie zwischen den Geschlechtern – meist zugunsten des Männlichen – aufrechterhalten.
Er ist Ausdruck eines Machtverhältnisses und eine Ursache für Gewalt gegenüber Frauen und LGBTIQ+-Personen. Sexismus stellt eine gesetzlich verbotene Diskriminierung dar (Bundesverfassung, Art. 8).
Sexuelle Belästigung ist eine der sichtbaren Formen von Sexismus. Sie kann in sehr unterschiedlichen Erscheinungsformen auftreten – von vermeintlich «alltäglichem» Sexismus bis hin zu sexueller Gewalt: anzügliche Blicke, Witze oder Bemerkungen, Beleidigungen, Drohungen, unerwünschte Berührungen, Übergriffe oder Vergewaltigungen.
Manche Verhaltensweisen werden bagatellisiert, andere sind strafrechtlich relevant. Diese Situationen können nicht nur im privaten Umfeld, sondern auch im öffentlichen Raum und insbesondere bei Veranstaltungen auftreten.
Studien zeigen, dass in der Westschweiz rund 70 % der Frauen zwischen 15 und 34 Jahren in den letzten fünf Jahren im öffentlichen Raum belästigt wurden. Auch LGBTIQ+-Personen sind regelmässig betroffen.
Die Folgen von Sexismus und sexueller Belästigung sind vielfältig: Sie beeinträchtigen die körperliche und psychische Gesundheit der betroffenen Personen und können dazu führen, dass sie sich in einem Veranstaltungsumfeld nicht mehr sicher oder willkommen fühlen.
Veranstalterinnen und Veranstalter tragen die Verantwortung, dafür zu sorgen, dass sich jede Person – unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität oder -ausdruck – an der Veranstaltung sicher und respektiert fühlt.
Die Prävention von Sexismus und sexueller Belästigung trägt wesentlich zu einem einladenden, sicheren und festlichen Umfeld für alle bei – für das Publikum ebenso wie für Mitarbeitende, Freiwillige, Künstlerinnen und Künstler.
Die folgenden Empfehlungen stützen sich u. a. auf den Aktionsplan der Stadt Genf «Objectif zéro sexisme dans ma ville».
Vor der Veranstaltung
Planung:
- Das Thema Gleichstellung und Prävention von Sexismus in alle Phasen der Planung und Organisation integrieren.
Personal:
- Lohngleichheit für alle sicherstellen (Personal, Künstlerinnen und Künstler usw.) – z. B. durch eine transparente Lohntabelle oder eine Gleichstellungs-Charta.
- Diversität, Geschlechterdurchmischung und Gleichberechtigung in allen Teams (Sicherheit, Bar, Reinigung, Organisation, Kommunikation usw.) fördern.
- Aufgaben und Rollen geschlechtsneutral und ohne Vorurteile verteilen.
- Alle Teams zur Prävention von Sexismus und sexueller Belästigung sensibilisieren und gezielt schulen.
Programmgestaltung:
- Auf eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter im Programm und in allen Teilveranstaltungen achten.
Sicherheit/Prävention:
- Ein Präventionskonzept für geschlechtsspezifische Gewalt ausarbeiten, das umfasst:
- Kommunikations- und Sensibilisierungsmassnahmen,
- klare Abläufe und Zuständigkeiten,
- Schulungen für Personal und Freiwillige,
- einen Leitfaden für den Umgang mit Belästigung, diskriminierendem Verhalten oder Übergriffen.
- Dabei eng mit Polizei, Sicherheitsdiensten und Fachorganisationen zusammenarbeiten, die in der Prävention von Sexismus und sexueller Gewalt tätig sind.
Infrastruktur:
- Eine sichere und inklusive Raumgestaltung sicherstellen: Beleuchtung, Wegeführung, Lage und Zugang der Toiletten, Nähe zu öffentlichen Verkehrsmitteln, Rückzugsorte usw.
Kommunikation:
- Inklusiv und respektvoll kommunizieren:
- Schriftlich: geschlechtergerechte Formulierungen (neutrale Begriffe, Doppelnennungen, Genderzeichen),
- Visuell: Vielfalt abbilden (Geschlecht, Alter, Herkunft, Körperform, sportliches Niveau usw.),
- Gestalterisch: Stereotypen vermeiden – keine sexualisierenden Darstellungen, keine Farbcodes oder Rollenbilder (z. B. «blau/rosa»),
- Beschilderung: neutrale, inklusive Piktogramme (z. B. für WCs).
- Für den Veranstaltungstag klare Kernbotschaften zur Prävention und Sensibilisierung ausarbeiten (z. B. Plakate an Bars oder Toiletten, Banner, Social Media).
Während der Veranstaltung
Sensibilisierung:
- Einen Informationsstand oder eine sichtbare Ansprechperson zur Sensibilisierung des Publikums anbieten.
- Informationen über verfügbare Anlaufstellen und Notrufnummern kommunizieren (z. B. per Aushang oder QR-Code).
Sicherheit und Prävention:
- Aktive Aufmerksamkeit durch Sicherheits- und Veranstaltungspersonal gewährleisten.
- Angemessen und respektvoll eingreifen, wenn Situationen dies erfordern, gemäss den vorgesehenen Abläufen.
- Betroffene Personen über Meldemöglichkeiten (z. B. Begleitung, Apps, externe Fachstellen) informieren – auch bei nicht strafrechtlich relevanten Vorfällen.
Nach der Veranstaltung
- Eine Bilanz der umgesetzten Präventionsmassnahmen erstellen und dokumentieren.
- Die Zahl und Art der gemeldeten Situationen oder Rückmeldungen erfassen (Hinweis: keine Meldung ≠ kein Problem).
- Sicherheits- und Freiwilligenteams befragen, um beobachtete Verhaltensweisen und Reaktionen zu erfassen.
- Wirksame Massnahmen identifizieren und für künftige Veranstaltungen beibehalten; verbesserungsbedürftige Ansätze anpassen.
