Begrenzung von Risiken im Zusammenhang mit Drogen (Alkohol und illegale Drogen)  

Die Berücksichtigung von Risiken im Zusammenhang mit Alkohol und illegalen Drogen ist einerseits eine gesetzliche Verpflichtung, andererseits Teil der sozialen Verantwortung einer Veranstaltung. 
 
Unter dem Begriff Drogen werden Alkohol sowie illegale Substanzen verstanden, die euphorisierend oder bewusstseinsverändernd wirken. 
 
Eine klare und verantwortungsvolle Haltung in diesem Bereich verbessert nicht nur die Sicherheit (Vermeidung von Unfällen, Gewalt usw.), sondern auch das Wohlbefinden der Teilnehmenden und Freiwilligen – und stärkt zugleich das Image der Veranstaltung. 

 

Vor der Veranstaltung

Gesetzliche Vorschriften: 

Die geltenden Bestimmungen strikt einhalten, insbesondere zu: 

  • Verkaufszeiten: Kein Verkauf von alkoholischen Getränken zwischen 4.00 und 10.00 Uhr morgens. 
  • Jugendschutz: 
  • Kein Alkohol an unter 16-Jährige. 
  • Keine Alkopops, gebrannten Wasser oder Spirituosen an unter 18-Jährige. 
  • Preispolitik: Mindestens drei alkoholfreie Getränke anbieten, die günstiger sind als alkoholische und gut sichtbar ausgewiesen werden. 
  • Information: Die gesetzlichen Altersgrenzen für Kauf und Konsum von Alkohol an jeder Verkaufsstelle gut sichtbar aushängen. 
  • Werbung: Die Werbung für Alkohol ist insbesondere in und auf Gebäuden für öffentliche Zwecke, bei Sportveranstaltungen oder Veranstaltungen, an denen vor allem Kinder und Jugendliche teilnehmen, verboten. Es können auch strengere kantonale Gesetze gelten. 

Verkehrssicherheit und Rückreise: 

  • Die Rückreise so organisieren, dass das Risiko von Verkehrsunfällen minimiert wird: 
  • Das Veranstaltungsprogramm auf die Fahrpläne des öffentlichen Verkehrs abstimmen. 
  • Falls nötig, Pendelbusse oder Sondertransporte einrichten. 
  • Fahrpläne vor und während der Veranstaltung kommunizieren. 
  • Präventionsaktionen durchführen, um Fahrende zu sensibilisieren, keinen Alkohol zu konsumieren (z. B. Programm Be my angel tonight). 
  • Gegebenenfalls mit regionalen Präventionsprogrammen zusammenarbeiten). 

Schulung und Sensibilisierung des Personals: 

Das Bar- und Servicepersonal gezielt schulen, insbesondere zu: 

  • Vorgehen bei der Verweigerung des Alkoholverkaufs an betrunkene Personen. 
  • Überprüfung des Alters von Kundschaft, die Alkohol bestellt. 
  • Kontrolle der Mischverhältnisse alkoholischer Getränke (z. B. Cocktails). 
  • Vorgehen gegenüber Betrunkenen, die sich oder andere gefährden oder die Veranstaltung stören. 

Präventionskonzepte und Angebot: 

  • Auf bestehende Modelle (z.B. Waadtländer Charta FestiPlus oder ein ähnliches Konzept) zurückgreifen, um ein umfassendes Präventionssystem zu entwickeln. 
  • Ein vielfältiges Angebot alkoholfreier Getränke sowie kostenloses Trinkwasser bereitstellen. 
  • Aus Sicherheitsgründen Becher anstelle von Flaschen oder Dosen verwenden. 

Während der Veranstaltung

  • Den Verkauf von Alkohol an Minderjährige konsequent unterbinden (Ausweiskontrolle). 
  • Kein Alkoholverkauf an offensichtlich betrunkene Personen, auch in heiklen Situationen. 
  • Aufklärung und Präsenz von Präventionspartnern auf dem Gelände fördern. 

Nach der Veranstaltung

  • Eine Bilanz der getroffenen Massnahmen ziehen (z. B. Einhaltung der Regeln, beobachtete Zwischenfälle, Rückmeldungen). 
  • Die öffentliche und mediale Wahrnehmung der Veranstaltung in Bezug auf Sicherheit und Prävention auswerten. 
  • Verbesserungsmassnahmen für künftige Ausgaben definieren.